Steuern

Diese Dinge sollten Sie im Hinblick auf die Körperschaftssteuer in 2024 beachten

Diese Dinge sollten Sie im Hinblick auf die Körperschaftssteuer in 2024 beachten

Die Körperschaftssteuer ist seit dem 1. Juni 2023 in den VAE in Kraft getreten. 

Diese wird auf das steuerpflichtige Einkommen (Nettogewinn) von in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmen erhoben. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über die Körperschaftssteuer und was Sie diesbezüglich beachten müssen, damit Sie optimal auf die neuen steuerlichen Änderungen vorbereitet sind.

Ist die Körperschaftssteuer dasselbe wie die Mehrwertsteuer?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet Nein. Doch als die Regierung der VAE zum ersten Mal die Körperschaftssteuer (Corporate Tax, CT) angekündigt hat, hielten viele Unternehmen diese fälschlicherweise für eine ähnliche Steuer wie die Mehrwertsteuer (VAT). Doch diese beiden Steuern unterscheiden sich erheblich voneinander:

Die Körperschaftssteuer ist nämlich für jedes Unternehmen in den VAE verpflichtend, während die Mehrwertsteuer nur für jene Unternehmen gilt, welche einen gewisse Profitgrenze bzw. unter bestimmten bedingungen Umsatzgrenze überschreiten.

Zweitere ist zudem eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Kunde zahlt sie daher zum Zeitpunkt des Kaufes. Die Körperschaftssteuer hingegen wird auf das zu versteuernde Einkommen von Unternehmen erhoben.

Die Unternehmen müssen die Körperschaftssteuer auf ihre jährlichen Nettogewinne entrichten. Die Unternehmen erheben die Mehrwertsteuer von den Kunden, wenn sie ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen, und führen sie dann an das Finanzamt ab.

Die Körperschaftssteuer wiederum wird direkt an den Staat gezahlt sowie anhand des Nettoeinkommens des jeweiligen Unternehmens berechnet. Sie wird also nicht anhand der Gesamteinnahmen oder des Verkaufsvolumen berechnet.

Wie hoch ist die Körperschaftssteuer in den VAE?

Im Hinblick auf die Körperschaftssteuer hat die Regierung der VAE insgesamt zwei Besteuerungsebenen entwickelt, nämlich:

  • 0 %: Für den Teil des steuerpflichtige Einkommens, das AED 375.000 jährlich nicht übersteigt.
  • 9 %: Für den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, das AED 375.000 übersteigt.

Wer unterliegt der Körperschaftssteuer in den VAE?

Grundsätzlich unterliegt jedes Unternehmen in den VAE der Körperschaftssteuer, auch jene in den Freezones. 

So sind nach Angaben des Finanzministeriums der VAE (MOF) folgende natürliche und juristische Personen körperschaftsteuerpflichtig

  • Natürliche Personen, die in den VAE ein Geschäft oder eine Geschäftstätigkeit ausüben.
  • Ausländische juristische Personen, die eine ständige Niederlassung in den VAE unterhalten.
  • Unternehmen und andere juristische Personen, die ihren Sitz in den VAE haben oder ihre Hauptverwaltung und -tätigkeit in den VAE ausüben.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regelung. Das MOF hat nämlich bestimmte Einrichtungen davon ausgenommen. Als Unternehmen müssen Sie also keine Steuererklärung abgeben bzw. Körperschaftssteuer zahlen, wenn Sie einer dieser Einrichtungen unterhalten:

  • Alle staatlichen oder öffentlichen Einrichtungen
  • Immobilien- und andere regulierte Investmentfonds 
  • Unternehmen, die sich mit der Gewinnung oder dem Abbau von natürlichen Ressourcen in den VAE befassen. 
  • Alle Organisationen, die sich für wohltätige und soziale Zwecke einsetzen. 
  • Alle VAE-Unternehmen, die sich vollständig im Besitz und unter der Kontrolle der VAE-Regierung befinden 
  • Öffentliche oder private Renten- oder Sozialversicherungsfonds.

Außerdem sind Freelancer von der Körperschaftssteuer ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn ein Jahresumsatz von 1 Million AED erreicht wird. 

Anmeldung zur Corporate Tax

Damit Sie sich für die CT in den VAE anmelden können, müssen Sie zuerst auf die Website der Federal Tax Authority (FTA) gehen. Dort können Sie dann sämtlichen erforderlichen Formulare ausfüllen sowie die notwendigen Dokumente einreichen.

Zu diesen einzureichenden Unterlagen zählen:

  • Emirates ID
  • Gewerbeschein
  • Reisepass
  • Finanzunterlagen
  • Angaben zu den Geschäftsaktivitäten und zur Unternehmensstruktur

Nachdem Sie diese Formulare und Dokumente eingereicht haben, prüft die Behörde Ihren Antrag und teilt Ihrem Unternehmen im Falle einer Genehmigung eine Steuerregistrierungsnummer (TRN) zu, die die offizielle Registrierung kennzeichnet.

Mit der erfolgreichen Registrierung können Sie innerhalb von 20 Tagen rechnen. Sollte die Behörde jedoch noch weitere Informationen benötigen, kann es bis zu 20 weitere Tage dauern.

Danach haben Sie nach Abschluss eines Geschäftsjahres neun Monate Zeit, um Ihre Steuererklärungen und Finanzberichte einzureichen und die Körperschaftssteuer zu begleichen.

Zusammenfassend geht die Einführung der Corporate Tax daher auch unwiderruflich mit einer ordentlichen Buchführung einher, welche für viele Unternehmer Neuland ist. An dieser Stelle kommen daher wir von Extent ins Spiel. Wir als erfahrener Corporate Service Dienstleister verstehen Ihre aktuelle Situation und welche Änderungen diese mit sich bringen. Daher übernehmen wir für Sie nicht nur die rechtzeitige Abwicklung Ihrer CT-Registrierung, sondern kümmern uns auch um Ihre Buchhaltung und Steuererklärung, damit Sie nicht nur steuertechnisch, sondern auch geschäftlich gut aufgestellt sind.

Und auch, wenn die Regelung der Corporate Tax schon seit einiger Zeit in Kraft ist, so gibt es dennoch viele Dinge hinsichtlich der Integrierung der Körperschaftssteuer in Ihr Unternehmen zu beachten. Dazu zählen etwa die Auswirkungen der CT auf Ihr rechtliches, finanzielles und betriebliches Profil sowie die Vorausplanung von Prozessen und Systemen, die zur Einhaltung der neuen steuerlichen Regelung erforderlich sind. Daher geben wir Ihnen im folgenden 7 hilfreiche Tipps an die Hand, die Sie in Hinblick auf die Körperschaftssteuer unbedingt beachten sollten:

1. Operative Bereitschaft

Damit Sie den neuen CT-Verpflichtungen der VAE auch ordnungsgemäß nachkommen können, sollten die Strukturen in Ihrem Unternehmen klar ersichtlich sein:

  • Dazu gehört, dass Sie in der Lage sein sollten, für jedes Ihrer Unternehmen separate Bilanzen erstellen können. Denn das CT-Gesetz schreibt in den meisten Fällen separate und eigenständige Abschlüsse für jedes Unternehmen vor. Ausnahmen davon sind u.a. Limited Liability Partnerships (LLPs), oder Unincorporated Partnerships, wie etwa General Partnerships und Joint Ventures (JVs).
  • Überprüfen Sie auch die Zahlen Ihres Unternehmens, um ein besseres Gefühl für Steuerfragen zu entwickeln. Legen Sie deswegen Ihren Fokus auf steuerbefreite Einkünfte und unterscheiden Sie dabei zwischen Einkommen, welches zu jenem der  Qualifizierten Freezone Personen (QFZP) gehört und welches nicht. Achten Sie auch auf nicht abzugsfähige Ausgaben und notwendige Anpassungen bei Verrechnungspreisen (TP). 
  • Wichtig ist auch, dass die Aufgaben innerhalb Ihres Unternehmens klar verteilt sind und jedes Teammitglied in Hinsicht auf Gesetzesänderungen auf dem aktuellen Stand bleibt.
2. Berücksichtigen Sie Wahlmöglichkeiten

Mit der Corporate Tax-Gesetzgebung eröffnen sich Ihnen diverse Wahlmöglichkeiten und Ansprüche, um Ihre Steuerlast zu optimieren:

  • Denken Sie daher darüber nach, ob Sie von Übergangsregeln Gebrauch machen sollten, um die Besteuerung von Gewinnen aus der Zeit vor der Gesetzesänderung zu mildern.
  • Überprüfen Sie auch, ob Sie die Voraussetzungen für das sogenannte CT-Grouping, also die Aufteilung von Steuerverlusten und andere Erleichterungen, erfüllen.
3. Überdenken Sie Ihre Freezone-Präsenz

Als Unternehmen in den Freizonen (FZ) haben Sie die Möglichkeit, von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % zu profitieren. Dafür müssen Sie aber eine sogenannte qualifizierte Freezone-Person (QFZP) sein. Das Anforderungsprofil an eine QFZP ist jedoch sehr komplex. Daher sollten Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen diesem Anforderungen genügt:

  • Analysieren Sie in diesem Zusammenhang die Vor- und Nachteile der Qualifizierung gegenüber dem Verbleib in der normalen 9 %igen CT-Regelung, einschließlich der praktischen Anforderungen zur Erfüllung und Aufrechterhaltung des QFZP-Status.
  • Prüfen Sie auch, ob Aktualisierungen bei Transaktionen, Preisgestaltung, konzerninternen Vereinbarungen, Dokumentation usw. erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Sie alle Bedingungen erfüllen.
4. Überprüfen Sie Ihr Finanzprofil

Das CT-Profil jedes Steuerpflichtigen in den VAE wird in erster Linie durch das Finanzprofil der Unternehmen bestimmt. Bilanzierungsrichtlinien, Buchungen und Offenlegungen, die nicht sorgfältig geprüft werden, können daher möglicherweise zu ungewollten steuerlichen Ergebnissen führen:

  • Kontrollien Sie in diesen Zusammenhang Ihre Rechnungslegungsgrundsätzen, die sich auf die Kernbereiche der Steuer auswirken könnten, wie z. B. im sonstigen Gesamtergebnis erfasste Posten, Rückstellungen, Abschreibungen, Neubewertungen und Amortisationen.
  • Überprüfen Sie auch Ihre wichtigsten Ausgaben, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an den Steuerabzug erfüllen. Insbesondere diejenigen, die in der Steuergesetzgebung speziell geregelt sind (Zinsen, Bewirtung, steuerfreie Ausgaben usw.).
  • Klären Sie auch ab, ob in den Jahresabschlüssen für das GJ 2023 latente Steuern ausgewiesen werden müssen.
5. Überprüfen Sie Ihre Konzernstruktur

Die Holding-, Finanzierungs-, Investitions- und Betriebsstruktur Ihres Konzerns können sich entscheiden auf sein Steuerprofil auswirken. Konkret aber geht es darum, ob Sie bestimmte Wahlmöglichkeiten wie die Gruppenbildung oder die Steuerinzidenz für bestimmte Einkünfte wie Dividenden und Gewinne in Anspruch nehmen können:

  • Überlegen Sie daher, ob Ihre jetzige Konzernstruktur Ihnen Schwierigkeiten bei der CT machen könnte, weil sie eben etwa die Möglichkeit eines CT-Groupings einschränkt.
  • Überprüfen Sie zudem die Finanzierungsstruktur und ob sich daraus Chancen oder Risiken ergeben, z. B. Beschränkungen beim Zinsabzug oder nicht abzugsfähiges Kapital.
  • Ermitteln Sie auch auf Grundlage der obigen Ausführungen alle erforderlichen Aktualisierungen und führen Sie diese durch.
6. Überprüfen Sie das Profil ausländischer Unternehmen

Unternehmen, die Sie außerhalb der VAE gegründet haben, können aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Präsenz in den VAE weiterhin der Steuerpflicht unterliegen. Die Aktivitäten bestimmter Führungskräfte, Mitarbeiter, abhängiger Vertreter, Projekte usw. können daher zu künftigen Steuerverbindlichkeiten führen:

  • Identifizieren Sie daher alle ausländischen Geschäftsführer oder leitenden Angestellten, die Ihr Unternehmen von den VAE aus effektiv leiten können. Gleiches gilt für die wichtigsten kommerziellen Aktivitäten Ihrer ausländischen Unternehmen, die in den VAE von Mitarbeitern oder verbundenen Parteien mit Sitz in den VAE ausgeübt werden.
  • Aktualisieren Sie auch die Zusammensetzung Ihres Vorstands, der Übertragung von Befugnissen, der Governance-Verfahren und der Betriebsmodelle, damit Sie mögliche unbeabsichtigte steuerrechtliche Folgen bewältigen und abfedern können.
7.  Planen Sie ein Verrechnungspreisprofil

Die Einhaltung der Verrechnungspreisregeln (Transfer Pricing, TP)  und -vorschriften ist eine zentrale Anforderung der CT-Regelung. Diese wirkt sich nicht nur auf den effektiven Steuersatz Ihres Unternehmens aus, sondern auch auf die Art und Weise, wie Sie Erträge innerhalb Ihres Konzerns auf nachhaltige und vertretbare Weise zuordnen, verbuchen und dokumentieren können: 

  • Stellen Sie daher sicher, dass das Transaktionsdesign mit der Wertschöpfung innerhalb Ihres Konzerns übereinstimmt.
  • Entwickeln Sie Verrechnungspreisstrategien, die mit dem Fremdvergleichsgrundsatz übereinstimmen und im gesamten Geschäftsjahr 2024 umgesetzt werden können. Das stellen Sie an, indem Sie die Verrechnungspreisanpassungen vor Abschluss des Jahresabschlusses oder durch Verrechnungspreisanpassungen in der CT-Erklärung vornehmen.

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